§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für die Nutzung aller Sportangebote, Übungsstunden und Kursangebote des Turnverein Garmisch 1868 e.V. (nachfolgend „Verein“ genannt) sowie für das bestehende Mitgliedschaftsverhältnis.


§ 2 Zustandekommen der Mitgliedschaft

  1. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft erfolgt über das offizielle Aufnahmeformular des Vereins.
  2. Der Aufnahmeantrag ist per Post an die Geschäftsstelle (Maximilianstraße 29, 82467 Garmisch-Partenkirchen) oder in digitaler Form einzureichen.
  3. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift bzw. Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die gesetzlichen Vertreter übernehmen damit die gesamtschuldnerische Haftung für die Mitgliedsbeiträge bis zur Volljährigkeit des Mitglieds.


§ 3 Zahlungsbedingungen & Rücklastschriften

  1. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und werden gemäß der jeweils gültigen Beitragsordnung erhoben.
  2. Der Einzug der Beiträge erfolgt im SEPA-Basislastschriftverfahren.
  3. Das Mitglied ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zum Einzugszeitpunkt zu sorgen.
  4. Kosten und Bankgebühren, die dem Verein durch fehlerhafte Kontoangaben oder mangelnde Kontodeckung entstehen (Rücklastschriften), werden dem Mitglied in voller Höhe in Rechnung gestellt, es sei denn, der Verein hat die Fehlbuchung selbst zu vertreten.


§ 4 Kündigung und Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) ist nur zum Ende eines Kalenderjahres (31. Dezember) möglich.
  2. Die Kündigungserklärung muss dem Vorstand in Schriftform (per Brief oder E-Mail) mit einer Frist von einem Monat (spätestens bis zum 30. November des laufenden Jahres) zugehen.
  3. Ein Anspruch auf zeitanteilige Rückerstattung von Beiträgen bei unterjährigem Austritt oder bei Nichtnutzung des Sportangebots besteht nicht.


§ 5 Haftungsausschluss

  1. Der Verein haftet nicht für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von privaten Gegenständen, Wertgegenständen oder Bekleidung in den Umkleideräumen, Sporthallen oder auf den Sportplätzen.
  2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verein nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vereins, seiner Organe oder seiner Übungsleiter.
  3. Für Sportunfälle steht den Mitgliedern der Versicherungsschutz im Rahmen der Gruppenunfallversicherung des zuständigen Landessportverbandes zur Verfügung. Weitergehende private Absicherungen liegen in der Verantwortung des Mitglieds.


§ 6 Änderungen der Anschrift und Bankverbindung

Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen des Namens, der Anschrift sowie der Bankverbindung für den Beitragseinzug dem Verein unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Nachteile und Kosten, die aus einer verspäteten Mitteilung entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds.

(Satzung) zum download als PDF

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